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Für Kunden

Für Kunden

Berechtigungskarte

Jeder, der nur eine geringes Einkommen bezieht oder Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz hat, ist berechtigt die Lebensmittelausgabe der Mindener Tafel zu nutzen.

Entsprechende Bescheinigungen bitten wir vorzulegen.

Achtung, neue Ausgabezeiten ab 01.05.2024 !!!

Dienstag:  09:00 – 12:00 Uhr & 12:30 – 14:30 Uhr

Freitag:      09:00 – 12:00 Uhr & 12:30 – 14:30 Uhr

WIR NEHMEN WIEDER AUF!

Derzeit sind wir in der Lage, eine kleine Anzahl neuer Kunden nur in Minden aufzunehmen. 

Auf Grund der Situation in der Ukraine haben wir alles möglich gemacht, um besonders den Geflüchteten aus dieser Region die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Dies haben wir gern gemacht. 

Inzwischen ist diese Kundengruppe bei uns stark angewachsen und andere Gruppen mussten etwas zurückstecken. Um hier wieder einen Ausgleich zu schaffen, haben wir uns dazu entschlossen, die jetzt zur Verfügung stehenden Plätze zunächst allen anderen Kundengruppen anzubieten. Auf diese Weise wollen wir die Vielfalt in unserem Kundenstamm erhalten. Auch der wachsenden Altersarmut wollen wir hiermit besser gerecht werden.

Falls Sie unsere Unterstützung benötigen, Ihre Bedürftigkeit entsprechend nachweisen können (z.B. Bescheide ALG II, ….), nicht aus der Ukraine sind und in unserem Einzugsgebiet (Minden, Petershagen, Hille) wohnen, melden Sie sich bitte Dienstags und Freitags, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr, im Büro.

Unser Ausweis berechtigt einen einmal wöchentlichen Lebensmittelbezug zu je 2,00 € pro Erwachsenem
und Ausgabe und 1,00 € pro Kind oder Jugendlichem bis 17 Jahre.

Ausgabezeiten in Minden

Ausgabezeiten in Heimsen

Dienstag 10:00 – 10:45 Uhr

Ausgabezeiten in Petershagen

Dienstag 11:45 – 12:45 Uhr

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